Versand aus
Das Land, aus dem das Paket tatsächlich abgeschickt wird, nicht das Land, in dem das Produkt hergestellt wurde oder in dem Ihr Unternehmen registriert ist. Diese eine Auswahl entscheidet, ob das Paket die Zollgrenze der EU überquert.
Wählen Sie ein Land außerhalb der EU, ist das Paket eine Einfuhr: Es braucht eine Zollanmeldung, es fällt Zoll an und es wird Einfuhrumsatzsteuer erhoben. Wählen Sie ein EU-Land, entfällt all das, denn Waren, die bereits in die EU eingeführt und verzollt sind, bewegen sich ohne Zoll zwischen den Mitgliedstaaten. Das Vereinigte Königreich gehört seit dem 1. Januar 2021 weder zur Zollunion noch zum MwSt.-Gebiet der EU.
Ware, die gesammelt eingeführt wird, bevor sie verkauft ist, wird einmal zum normalen Zolltarif abgefertigt und danach als EU-Paket versendet. Bestellungen, die schon vor der Einfuhr an einzelne Kunden verkauft wurden, bleiben Fernverkäufe, und der Zoll behandelt sie auch dann so, wenn sie gemeinsam in einer Sendung reisen.
Waren mit Präferenzursprung aus einem Handelsabkommen, etwa im Vereinigten Königreich hergestellte Waren, die die Ursprungsregeln des Handels- und Kooperationsabkommens zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich erfüllen, können statt mit den 3 € Zoll zum Präferenzsatz angemeldet werden, allerdings nur mit einer vollständigen Zollanmeldung und nur, wenn die MwSt. nicht über IOSS gezahlt wird. Der Rechner wendet keine Präferenzsätze an.